Gerichte haben Trumps strenge Regeln für Briefwahlen blockiert

Ein unkomplizierter Vorgang mit weitreichenden Folgen

Seinen Stimmzettel per Post einzuschicken sollte eigentlich eine völlig selbstverständliche Angelegenheit sein. Doch vor jeder anstehenden Wahl entbrennt unweigerlich ein heftiger juristischer Streit um die Auszählungsregeln. Millionen amerikanischer Wählerinnen und Wähler sind vollständig darauf angewiesen, dass ihre Stimme sicher und pünktlich zugestellt wird. Genau diese schwelende Auseinandersetzung um ganz gewöhnliche Briefumschläge hat nun einen entscheidenden Wendepunkt erreicht.

Klare Absage durch das Berufungsgericht

Das föderale Justizwesen hat massiv eingegriffen und einen höchst umstrittenen Plan vorläufig gestoppt. Dieser Plan hätte die nationalen Abläufe bei der Briefwahl grundlegend verändert. Ein dreiköpfiges Berufungsrichtergremium lehnte Ende der Woche ein Dekret von Präsident Donald Trump ab, das die Möglichkeit zur Fernstimmabgabe erheblich einschränken sollte.

Diese jüngste Entscheidung stützt eine frühere Gerichtsverfügung und hindert die Postbehörde daran, bürokratische Hürden einzuführen – ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, da die Bevölkerung bereits damit beginnt, ihre Stimmen abzugeben. Die nun blockierten Richtlinien hätten Postzusteller verpflichtet, die Lieferung von Stimmzetteln in jenen Bundesstaaten einzustellen, die bestimmte Anforderungen nicht erfüllen.

Konkret wären die Bundesstaaten gezwungen gewesen, das Design ihrer Briefumschläge auf Bundesebene genehmigen zu lassen. Zusätzlich sah der Plan vor, vollständige Wählerverzeichnisse in ein Online-Portal hochzuladen, das zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Betrieb war. Lokale Wahlbehörden reagierten umgehend mit heftiger Kritik. Für sie war es technisch schlichtweg unmöglich, derart weitreichende Anforderungen innerhalb so enger Fristen zu erfüllen – zumal Bundesstaaten wie Alabama, North Carolina und Wisconsin bereits mit dem Versand der Stimmzettel begonnen hatten.

Präsidentielle Befugnisse überschritten

In ihrer rechtlichen Begründung stellte sich die Berufungsinstanz – deren Richter seinerzeit von Ex-Präsident Joe Biden ernannt wurden – vollständig auf die Seite der Bundesstaaten und der Wahlrechtsaktivisten. In einem ausführlichen Urteil stellten die Richter unmissverständlich fest, dass der Präsident schlicht nicht die notwendige Autorität besitzt, souveränen Staaten vorzuschreiben, wie sie ihre internen Wahlverfahren zu gestalten haben.

Das Berufungsgericht betonte darüber hinaus, dass die Berufungsführer nicht widerlegen konnten, dass das gesamte Dekret offensichtlich rechtswidrig sei. Damit bleibt die einstweilige Verfügung der US-Bundesrichterin Indira Talwani in vollem Umfang bestehen. Dieses aufsehenerregende Urteil fällt in eine Phase massiven Rechtsdrucks, während sich die gesamte Nation intensiv auf eine stark beobachtete Nachwahl vorbereitet.

Mit dieser Entscheidung ist der juristische Tauziehkampf jedoch keineswegs beendet. Der Oberste Gerichtshof befasst sich derzeit bereits aktiv mit exakt derselben Fragestellung. Gleichzeitig läuft in Washington ein paralleles Verfahren, das von Menschenrechtsorganisationen und demokratischen Politikern angestrengt wurde. Ihr übergeordnetes Ziel: das umstrittene Dekret dauerhaft und unwiderruflich für ungültig erklären zu lassen.

Author

  • Felix Schneider ist ein deutscher Autor, der praktische Ratschläge zu Haushalt, Garten und smarter Alltagsorganisation teilt. Seine Beiträge helfen dabei, den Alltag einfacher und effizienter zu gestalten. %page%

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